Zu prüfen ist außerdem, ob auf dem Grundstück Grunddienstbarkeiten lasten (Wegerechte, Aussichtsrechte, Wasserrechte) und ob es Bebauungsbeschränkungen gibt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Auch kann man sogenannte Bebauungsbeschränkungen in Form einer Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuches absichern lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)