Beitragsbescheides

  1. Damit alle Bürger vor Übergabe eines offiziellen Beitragsbescheides prüfen können, ob alle Angaben, die dem Verband zur Verfügung stehen, auch stimmen, verschicke der MAWV grundsätzlich an die ihm bekannten Grundstückseigentümer einen Vorbescheid. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)