Beklagter

  1. Kläger oder Beklagter im Zivilprozess können grundsätzlich ein Versäumnisurteil beantragen, wenn der Gegner nicht zur Verhandlung erscheint. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Im Prozeß gab es die ungewöhnliche Situation, daß Kläger wie Beklagter einträchtig gegen eine Steuerpflicht votierten und allein der Bundesfinanzminister, der dem Verfahren beigetreten war, die Gegenposition vertrat. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Grundsätzlich kann nach § 114 Zivilprozeßordnung (ZPO) jeder, Kläger und Beklagter, auch ein Ausländer oder Staatenloser, Prozeßkostenhilfe beantragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. So sind allein im Prenzlauer Berg über die Jahre etliche Spätverkäufe entstanden - denn ohne Kläger kein Beklagter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.04.2002)
  5. Beklagter war die Bundesrepublik Deutschland. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  6. Deshalb hat der Supreme Court dem Land einen schlechten Dienst erwiesen, als er im vorigen Jahr entschied, daß ein Präsident während seiner Amtszeit sich als Beklagter einem Zivilprozeß stellen muß. ( Quelle: Welt 1998)