An dessen Stelle tritt das Belegungsbindungsgesetz, nach dem etwa 45 Prozent der kommunalen Wohnungen nach dem vorher geltenden Paragraphen für sozial schlechter gestellte Menschen gesichert werden sollen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dazu muss das Belegungsbindungsgesetz dem Bundesrecht angepasst werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.01.2005)