Belegungsbindungsgesetz

  1. An dessen Stelle tritt das Belegungsbindungsgesetz, nach dem etwa 45 Prozent der kommunalen Wohnungen nach dem vorher geltenden Paragraphen für sozial schlechter gestellte Menschen gesichert werden sollen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Dazu muss das Belegungsbindungsgesetz dem Bundesrecht angepasst werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.01.2005)