Im zweiten Lebensjahr des Kindes würde dann nur noch das bedarfsabhängige, also auf weniger Bemittelte beschränkte Erziehungsgeld gezahlt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.09.2004)
Das können sich auch Sparwütige oder minder Bemittelte mal leisten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2005)