Berechtigten

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  1. Der Empfangsberechtigte kann hier nicht von sich aus initiativ werden, sondern muß abwarten, bis der Arbeitgeber anderen Berechtigten die Barabgeltung gewährt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Um das Eindringen Unbefugter zu vermeiden, hatten manche Firmen ihre Geräte so nickelig justiert, dass mehr als die Hälfte der Berechtigten fälschlicherweise abgewiesen wurden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2001)
  3. Dies sei im Vergleich noch weniger als bei der Parlamentswahl im Jahr 2000, als schließlich insgesamt nur 33,8 Prozent der Berechtigten ihre Stimme abgaben. ( Quelle: Spiegel Online vom 31.05.2005)
  4. Laut Prognosen gingen in Schleswig-Holstein nur 68,5 Prozent der 2,2 Millionen Berechtigten an die Urnen. 2000 hatte die Wahlbeteiligung bei 69,5 Prozent gelegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.02.2005)
  5. Die Berechtigten sind nicht beim Amt registriert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2004)
  6. Der Präsident des Städtetages, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), forderte, bei der Korrektur von Hartz IV "auch die Leistungshöhe und damit den Kreis der Berechtigten auf den Prüfstand" zu stellen. ( Quelle: Die Welt vom 01.11.2005)
  7. So haben zum Beispiel im Bezirk Nord, der Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg umfasst, bisher gerade einmal 0,3 Prozent der Berechtigten Vermittlungsgutscheine bekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2002)
  8. Das würde - ebenso wie sonst mögliche Arrangements zwischen Entnehmer und Berechtigten - zumindest eingeschränkt, wenn auch Dritte wegen einer widerrechtlichen Entnahme die Nichtigerklärung des Patents betreiben könnten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Dementsprechend besteht auch in gleicher Weise wie in Ruhensfällen ein Bedürfnis, nach Scheitern der zweiten Ehe der Berechtigten wieder die Rechtsposition einzuräumen, die sie durch die zweite Eheschließung verloren hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Solche Nebenpflichten sind auch über den im Gesetz ausdrücklich geregelten Umfang hinaus möglich (Senat, DNotZ 1959, 240), weil für den Dienstbarkeitsumfang das jeweilige Bedürfnis des Berechtigten maßgebend ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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