Beschäftigung im öffentlichen Dienst

  1. Das führt dazu, dass junge, engagierte Fachkräfte eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst als nicht sonderlich attraktiv ansehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.10.2004)
  2. Die Stadtratsarbeit sei keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Aufwandsentschädigung deshalb auch kein Einkommen im Sinne des Gesetzes. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Die "Generalistenausbildung" sei so konzipiert, daß nur eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Betracht komme. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)