Das führt dazu, dass der Importeur erst erfährt, welchen Prozentsatz der Ladung er tatsächlich in die Europäische Union einführen darf, wenn das Schiff in den Bestimmungshafen einläuft.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Doch an seinem Bestimmungshafen kam es nie an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.12.2005)