Beutekunst-Gesetz

  1. Das Beutekunst-Gesetz kommt den Landesfürsten gerade recht, gegenüber der geschwächten Zentralgewalt die Muskeln spielen zu lassen und wenigstens dem angeschlagenen Nationalstolz der sozial gebeutelten Landeskinder aufzuhelfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)