Briefbogens

  1. Die Kl. hat beantragt, den Bekl. zu verbieten, in der Presse mit der im Antrag wiedergegebenen Werbeanzeige zu inserieren und Druchsachen in der Aufmachung des in den Antrag aufgenommenen Briefbogens zu verwenden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)