Bundeswahlgesetz

  1. Punkt eins: Das Bundeswahlgesetz lässt zumindest indirekt keinen Raum für eine Liste mit Kandidaten mehrerer Parteien. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.01.2005)
  2. Auch heute müsste nach dem Bundeswahlgesetz ein triftiger Grund bei Beantragung der Briefwahlunterlagen genannt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.09.2002)
  3. Steenken sagte dazu, diese Verfahrensweise sei nach dem Bundeswahlgesetz möglich, "wenn sich die Wähler bis 18 Uhr angestellt haben". ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  4. Der Hallenser Professor Wolfgang Schreiber erklärt in seinem Standardkommentar zum Bundeswahlgesetz eindeutig: "Eine mehrparteiige Landeslistenverbindung ist nicht zulässig." ( Quelle: Aachener Nachrichten vom 11.06.2005)
  5. Verfassungsgericht bestätigt Bundeswahlgesetz, das der regierenden Union zuletzt 16 Überhangmandate bescherte. ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Nach dem Bundeswahlgesetz müssen die seit der Einheit bestehenden 328 Wahlkreise für Direktmandate dann geändert werden, wenn ihre Einwohnerzahl um mehr als 33 1/3 Prozent vom Bundesdurchschnitt (rund 227 000 Bewohner) nach oben oder unten abweicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Laut Bundeswahlgesetz muss der Wahltag ein Sonn- oder Feiertag sein. ( Quelle: n-tv.de vom 31.05.2005)
  8. Bundeswahlgesetz erst nach der Wahl zulässig. ( Quelle: Handelsblatt vom 15.09.2005)
  9. Eine systematische Prüfung dieser Frage ergibt jedoch, daß die Erhöhung der Listenmandatszahl durch die gegenwärtigen (und alle bisherigen) Überhangmandate bei den Bundestagswahlen seit 1956 sämtlich gegen das Bundeswahlgesetz verstoßen und verstießen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)