Bußgeldbescheides

  1. Zu der starken Verringerung des Bußgeldbescheides entschied sich das Gericht in diesem Fall, da die Beweisaufnahme nicht ergeben hätte, daß der Fuhrunternehmer das überzogene Fahrpensum auch angeordnet hatte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)