In Deutschland sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshof vom Dezember 1995 dafür, daß heimlich aufgenommene Fotos von Prominenten nicht mehr veröffentlicht werden dürfen es sei denn, zu Dokumentationszwecken.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Nur zu Dokumentationszwecken - und falls Nachfragen kommen.
( Quelle: Spiegel Online vom 01.02.2003)