Dokumentationszwecken

  1. In Deutschland sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshof vom Dezember 1995 dafür, daß heimlich aufgenommene Fotos von Prominenten nicht mehr veröffentlicht werden dürfen es sei denn, zu Dokumentationszwecken. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Nur zu Dokumentationszwecken - und falls Nachfragen kommen. ( Quelle: Spiegel Online vom 01.02.2003)