Durchlaufbetrieben

  1. Für schwerbeschädigte Pförtner, Wächter oder ArbN in Durchlaufbetrieben, die auch regelmäßig an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, würde dadurch u.U. die Gefahr bestehen, daß der Zusatzurlaub kürzer ist, als vom Gesetzgeber ursprüngl. gewollt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)