EG-Ministerrates

  1. Die tatsächlich beschlossenen Zugeständnisse an das EP stünden jedoch in keinem Verhältnis zu dem Machtzugewinn des EG-Ministerrates. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Zum Inkrafttreten ist die Zustimmung des EG-Ministerrates nötig, ohne Rücksicht darauf, in welcher Zusammensetzung der Rat tagt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)