Die tatsächlich beschlossenen Zugeständnisse an das EP stünden jedoch in keinem Verhältnis zu dem Machtzugewinn des EG-Ministerrates.
( Quelle: TAZ 1991)
Zum Inkrafttreten ist die Zustimmung des EG-Ministerrates nötig, ohne Rücksicht darauf, in welcher Zusammensetzung der Rat tagt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)