Ehrengrabstätte

  1. Eine Ehrengrabstätte wird auf Landeskosten 20 Jahre lang gepflegt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.01.2004)
  2. Seit dem 1. 12. 1992 ist es als Ehrengrabstätte anerkannt, die ständige Betreuung wurde vom Senat dem Grünflächenamt Pankow übertragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)