Einbruchmerkmale

  1. Es kann natürlich vorkommen, daß ein Besucher in Ihrer Wohnung ein Behältnis, wie z.B. einen Schrank aufbricht oder daß ein Dieb ohne Einbruchmerkmale eindringt und anschließend Behältnisse gewaltsam öffnet. ( Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)