Endbesteuerung

  1. Verständigte man sich darauf, die Körperschaftsteuerbelastung mit 35 Prozent als Endbesteuerung auszugestalten, wäre es nur ein kleiner zusätzlicher Schritt zu einer entsprechend bemessenen Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.11.2002)