Entgeltcharakter

  1. Bei Erschwerniszulagen und sonstigen Leistungen des Arbeitgebers für besondere Arbeitsumstände kommt es ebenfalls darauf an, ob der Aufwendungscharakter der Leistung das Gepräge gibt oder der Entgeltcharakter. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Diese dingliche Belastung hat ebenso Entgeltcharakter wie die Zahlung eines, wenn auch nur geringen Übernahmepreises. ( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)