Erholungsgebieten

  1. "Kurze Wege zur Arbeit, zu den Nahverkehrsmitteln und zu den Erholungsgebieten in und um Berlin." ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Schließlich wird nach Ansicht der Kläger auch die Wettbewerbsfreiheit verletzt, weil das Ladenschlussgesetz für Tankstellen, Läden in Bahnhöfen und Geschäften in bestimmten Kur- und Erholungsgebieten längere Öffnungszeiten ermögliche. ( Quelle: )
  3. Kurdirektoren und Reisefachleute aus Kurbädern und Erholungsgebieten informieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Sonntagsverkauf ist nur in "Ausflugs- und Erholungsgebieten" wie Gendarmenmarkt erlaubt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Eine "erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion" finde aber nicht erst dann statt, "wenn der Aufenthalt in den Erholungsgebieten aus medizinischer Sicht als ,schädlich eingestuft wird". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)