Erkenntnisverfahrens

  1. Causa ist der Richterspruch aber sowohl für die Kosten, die mit präventiven Verteidigungsmaßnahmen im Rahmen des Erkenntnisverfahrens verbunden sind, als auch für die nachräglich verlangten Opfer für die Wiedererlangung der Freiheit. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)