Erlaubnispflicht

  1. Es sei daher zu prüfen, ob auch für den Erwerb von Gas- und Schreckschußwaffen eine Erlaubnispflicht oder zumindest eine Registrierpflicht eingeführt werden müßte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Damit besteht eine Erlaubnispflicht sowieso nicht für den jeweiligen explantierenden Arzt (sofern er nicht "Betriebsinhaber" ist), sondern sie wird für den Betrieb erteilt, als der das betreffende Krankenhaus anzusehen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)