Ermächtigungsfrist

  1. Die Hauptversammlung soll ferner das bestehende genehmigte Kapital von 1,25 Millionen DM aufheben und stattdessen ein neues von 2,5 Millionen DM schaffen, für das eine Ermächtigungsfrist bis 1. Mai 2000 gelten soll. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)