Da wird dann oft Monate prozessiert, weshalb sich auch Betroffene in gewissem Maße ein Mitwirken an der langen Ermittlungsdauer anlasten lassen müssen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
An der Ermittlungsdauer bei der Staatsanwaltschaft von rund dreieinhalb Jahren sei in einem großen Wirtschaftsverfahren nichts zu kritisieren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.08.2002)