Erwerbsminderung

  1. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen zur bedarfsorientierten Grundsicherung, der Altersteilzeiten bei Arbeitslosigkeit, der Erwerbsminderung und der vorzeitigen Renten-Inanspruchnahme. ( Quelle: Abendblatt vom 29.07.2004)
  2. Allerdings: Tritt zwischenzeitlich der Versicherungsfall ein - Beispiel: Erwerbsminderung -, so wird die Rente nur aus den bis dahin entrichteten Beiträgen berechnet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.12.2001)
  3. Gezahlt werden kann jede Summe zwischen dem monatlichen Mindestbetrag von nunmehr 127,89 Mark und dem Höchstbetrag von 1 705,20 Mark. Wer lediglich seine Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten will, hat nur 107,59 Mark zu entrichten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 2001 unterscheidet drei Stufen der Erwerbsminderung, je nachdem, ob der Betreffende in der Lage ist, sechs Stunden, zwischen sechs und drei Stunden oder weniger als drei Stunden einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.08.2003)