Falschtestats

  1. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO sieht sich vom Vorwurf des Falschtestats bei der Prüfung der Bankgesellschafts-Tochter IBG (Immobilien- und Baumanagement GmbH) entlastet. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.09.2002)