Feststellungsantrag

  1. Einen dementsprechenden Feststellungsantrag hatte die Ast. auch schon schriftsätzlich angekündigt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß "die Liquidationsquote noch nicht feststeht". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ein trotz zwischenzeitlich rechtshängig gewordener Leistungsklage weiterverfolgter negativer Feststellungsantrag wäre als unzulässig abzuweisen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)