Fischgift

  1. Die Substanz gilt als Fischgift und muß auch nach britischem Recht als Sondermüll an Land entsorgt werden, wohingegen die Versenkung der anderen, auf der Station verbliebenen Abfallstoffe jedenfalls formaljuristisch in Ordnung ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)