Folgemieter

  1. Wir hätten gerne erfahren, was passiert, wenn das Bundesverwaltungsgericht beim Auszug aus seinem alten Gebäude ein paar Ölgemälde mitnimmt, die Berlin gehören und das Oberverwaltungsgericht, den Folgemieter, schmücken sollen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.10.2004)