Die zehn Wissenschaftler des Instituts hätten eine Folgepflicht.
( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)
"Die Fürsorgepflicht des Dienstherren wird mit dem jüngsten Beschluß des Bundestags einmal mehr größer geschrieben als die Folgepflicht des Beamten.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)