Forstrat

  1. "Falls der Kalkabbau unumgänglich ist, würde auch eine Verordnung nichts nützen", bestätigt Forstrat Thomas Mecke vom Darmstädter Regierungspräsidium (RP), der die Ausweisung des NSG "Halbtrockenrasen bei Elm und Hutten" betreibt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)