Letztlich werden wohl die Verwaltungsgerichte entscheiden müssen, ob der Planfeststellungsbeschluss das Zwischenlager an der Ganzenmüllerstraße beinhaltet - wenn es nicht vorher zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Bahn und Anwohnern kommt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.10.2002)