Garantenpflicht

  1. Jahntz argumentierte, dass die DDR eine Garantenpflicht gegenüber ihrer Bürgern innegehabt habe und die Politbüromitglieder eine besondere Verantwortung für den Schutz von Leib und Leben der Bürger besessen hätten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Die Angeklagte habe eine Garantenpflicht und habe deshalb geradezustehen für den Inhalt, zu dem sie anderen den Zugang verschaffe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)