Geltungsbereichen

  1. Andernfalls müsse eine "Äquivalenz zwischen den geschützten Rechtsgütern" in beiden Geltungsbereichen "zum Zeitpunkt der Tatbegehung" bestanden haben. ( Quelle: TAZ 1993)
  2. Alle diese Warenzeichen können in bestimmten Geltungsbereichen verwendet werden. ( Quelle: OTS-Newsticker)