Alle aus der Umgebung in Frage kommenden Gen-Bauern müssen für den Schaden bei einem ihrer Kollegen aufkommen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2004)
Ihm gehe die von der Bundesregierung avisierte Regelung zu weit, wonach Gen-Bauern, die sich an die gute fachliche Praxis hielten, für Schäden durch Auskreuzungen haften sollten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2004)
Unter Hinweis auf die für Gen-Bauern schwierige Rechtslage allerdings segnet der Bauernverband die Zusammenschlüsse ab.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.06.2005)
Im Zentrum der Kritik stehen die strengen Haftungsregeln für Gen-Bauern.
( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)
Das neue Gentechnikgesetz schreibt den Gen-Bauern außerdem vor, ihre Anbauflächen drei Monate vor der Aussaat einem öffentlichen Standortregister zu melden.
( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)
In dem Gesetz werden der Schutz von konventionellen und Bio-Feldern sowie die Haftung von Gen-Bauern geregelt.
( Quelle: Tagesschau Online vom 12.02.2004)