Geschmacksverbesserer

  1. Da will einer heute nur Zuckersirup in das Bier geben und morgen sind dann alle möglichen "Konservierungsstoffe", "Geschmacksverbesserer", "Farbstoffe" und mehr als ein Dutzend anderer Stoffe mit verschlüsselter E-Nummer auch im Bier. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Zusätzlicher Alkohol darf ausdrücklich nur als "Geschmacksverbesserer" hinzugefügt werden. ( Quelle: )