Gesellschaftsverträgen

  1. Die Vor- und Nachteile dieser Einrichtungen hingen von den Gesellschaftsverträgen ab. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Bei Publikumsgesellschaften befürwortet die Autorin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung eine Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen nach § 242 BGB, um einer Entrechtung der Mitglieder durch die Korporationsspitze zu begegnen (S. 139). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)