Gesetzeswidrigkeit

  1. Eine unangemessene Nachsicht, wie Schaefgen meint, denn DDR-Juristen entschieden "in Kenntnis der Gesetzeswidrigkeit und mit dem Bewußtsein und dem Willen, den Parteiauftrag durchzuführen, Andersdenkende und Ausreisewillige zu unterdrücken". ( Quelle: Welt 1997)