Gesetzgebungs-Planspiele

  1. Das bezieht sich in erster Linie auf Schülergruppen, denen nicht nur etwas über das Gebäude und das Gesetzgebungsverfahren erzählt wird, sondern die dann auch in einem leicht nachgebauten Plenarsaal Gesetzgebungs-Planspiele veranstalten können. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.07.2004)