Gestehungs-

  1. Bei Sachsicherheiten gibt es kein echtes Päjudiz für "Nominalwerte" (bestehen Einkaufspreise oder die Gestehungs- bzw. Herstellungskosten des Sicherungsgebers als Nominalwerte, so ist auch hier von 150 % auszugehen). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)