Großelternteil

  1. Wichtig ist, dass mindestens ein Eltern- oder Großelternteil und ein Kind gemeinsam unterwegs sind. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.12.2004)
  2. Wenn ein Eltern- oder Großelternteil zahlt, können bis zu sieben Kinder bis einschließlich 17 Jahren damit umsonst schwimmen gehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.01.2004)