Grundrechtsverlust

  1. Es gibt keinen rückwirkenden Grundrechtsverlust: Jedenfalls vor 1989 stand es außer jedem Zweifel, dass der Bürger und Kanzler Kohl unmittelbar durch das Grundgesetz (Post- und Fernmeldegeheimnis) gegen das Abhören seiner Gespräche geschützt war. ( Quelle: Die Zeit (06/2001))