Höchstbeträge

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  1. Rückwirkend ist nun festgesetzt worden, daß die bisherigen steuerlichen Höchstbeträge für die Anerkennung von Verpflegungskosten bei mehrtägigen Auslandsreisen zugleich als Pauschalbeträge (ohne Beleg) gelten. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Je nach Bedingungen der Zwangsarbeit können die Betroffenen Höchstbeträge von 5000 oder 15 000 Mark erwarten. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Die Höchstbeträge betragen bei Alleinstehenden 27 000 Mark und bei Verheirateten 54 000 Mark. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  4. Liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung nicht in jedem Monat des Kalenderjahres vor, sind die Mindest- und Höchstbeträge anteilig zu kürzen. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.06.2004)
  5. Die Höchstbeträge für die Zulagen sollen neben dem Einkommen auch von der Zahl der Kinder abhängig sein. ( Quelle: )
  6. Die Höchstbeträge liegen im Osten bei zwei Millionen DM, im Westen bei einer Million DM. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Der Gesetzgeber dürfe die Festsetzung der Höchstbeträge für Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte nicht den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Ärzteschaft überlassen (Aktenzeichen 3RK 20/94). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  8. Für die einzelnen Projekte müßten jährliche Höchstbeträge eingesetzt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Anstelle der bisherigen Höchstbeträge für Tagesgrund- und Kilometerpreise gelten nun für die jeweiligen Fahrzeugmodellgruppen pauschale Tagessätze inclusive aller Kilometer und Nebenkosten (z. B. Kaskoversicherung, Zustell- und Abholkosten). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Neue Höchstbeträge für Euroschecks Bundesbürger holen sich im Urlaub das nötige Geld in der Landeswährung, indem sie bei Banken Euroschecks einlösen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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