Höhe der Sicherheitsleistung

  1. Feld sagte, die Höhe der Sicherheitsleistung müsse "im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse des Beschuldigten und die Schwere der Tatvorwürfe geeignet sein, dem Fluchtanreiz in ausreichendem Maße zu begegnen". ( Quelle: )