Die Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung für das Schadensersatzgericht im Verfahren nach § 945 ZPO ist Folge der materiellen Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung für das Schadensersatzgericht im Verfahren nach § 945 ZPO ist Folge der materiellen Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)