Heizungskessel

  1. Sie schreibt generell vor, dass Heizungskessel 2006 ausgetauscht werden müssen, sofern sie vor dem 31. Dezember 1978 in Betrieb genommen wurden. 2008 ist dran, wer in der Zwischenzeit wenigstens den Brenner modernisiert hat. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.04.2005)