Hinterbliebenen-Rente

  1. Es sei ferner fraglich, 'ob eine junge Witwe ohne Kinder weiter lebenslang eine Hinterbliebenen-Rente bekommen soll, die sich ab dem Alter von 45 Jahren auch noch mehr als verdoppelt, ohne daß dafür eine Minderung ihrer Erwerbstätigkeit notwendig wäre'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)