Indikationsfeststellung

  1. Sie müßten in gleicher Weise Gegenstand der Drittfeststellung und Bewertung im Verfahren der Indikationsfeststellung sein, wie sie in einer - zum Lebensschutz gebotenen - Konfliktberatung aufgedeckt und erörtert werden sollen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)