Interessenabwägung

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  1. Allerdings: Wenn der wirtschaftliche Aufwand für eine Sanierung zu hoch sein sollte, käme im Zuge der Interessenabwägung nach Fessers Worten auch ein Abriß in Betracht. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.04.2005)
  2. Er sei sich der "Gratwanderung" bei der Interessenabwägung durchaus bewußt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Bei einer Güter- und Interessenabwägung kommt dem Umweltschutz aber ein hoher Rang zu, der vor allem wirtschaftliche Gründe zurücktreten läßt, die in einer Reihe von Vertragszielen der Gemeinschaft ihren Ausdruck finden (58). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. In solchen Fällen muß nach der Rechtsprechung aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung positiv festgestellt werden, daß das Verhalten des Kritikers die rechtlich zulässigen Grenzen überschreitet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  5. Erdmann behandelt die Änderungsfreiheit des Regisseurs von Bühnenwerken, die bei gemeinfreien Werken unbegrenzt sein soll und sonst durch Interessenabwägung zu begrenzen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die Auslegung von Parteiwillen und Vortragszweck sowie eine Interessenabwägung sollten hier den Weg weisen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Es ist kaum vorstellbar, daß vor dem Augsburger Landgericht bündnisrelevante Vorgänge aus dem Bundessicherheitsrat und Details transatlantischer Interessenabwägung im Zusammenhang mit dem ersten Irak-Krieg zur Erörterung kommen. ( Quelle: Die Welt vom 29.06.2005)
  8. Bei der Interessenabwägung müsse berücksichtigt werden, wie es sich beim Arbeitgeber auf das Verhalten anderer Ar-beitnehmer auswirke, wenn er derartige Vorfälle ohne größere Sanktionen in seinem Betrieb zulasse. ( Quelle: Abendblatt vom 16.05.2004)
  9. Zuzugeben ist, daß diese Ausnahme, soweit ersichtlich, bisher nie bejaht wurde. Im übrigen haben die Gerichte bei der Interessenabwägung strikt zeichenrechtlich argumentiert, also keine umfassenden Billigkeitserwägungen angestellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Vielmehr müsse eine Interessenabwägung erfolgen, in diesem Fall mit der betrieblichen Ordnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
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