Internetauktionshauses

  1. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil haben Kunden bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. ( Quelle: ZDF Heute vom 05.11.2004)
  2. Der Vorstandsvorsitzende des Internetauktionshauses Ricardo.de verlässt das Unternehmen. ( Quelle: Netzeitung vom 12.10.2002)
  3. In nur drei Monaten prellte er mehr als 120 Kunden des Internetauktionshauses eBay um 391 500 Euro. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.04.2005)